Sexualpädagogische Konzeptionen in der Kinder und Jugendhilfe erstellen.
Fortbildung für Fach- und Leitungskräfte der Jugendhilfe.
Programm:
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das Vorhandensein eines Schutzkonzepts in Jugendhilfeeinrichtungen ist auf Grundlage des SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe) mittlerweile verpflichtend.
Ein Schutzkonzept ist aber, ohne die grundsätzliche Auseinandersetzung mit Sexualität in einer Einrichtung wenig wirkungsvoll. Die besten Schutzkonzepte und Notfallpläne nutzen kaum, wenn der Umgang mit Sexualität in einer Institution nicht grundlegend reflektiert wird und mögliche strukturelle Risiken für sexuelle Übergriffe ausgeblendet werden.
Ein sexualpädagogisches Konzept spiegelt die gemeinsame Haltung und Arbeitsweise in Bezug auf Sexualität in einer Organisation. Es gibt den Mitarbeitenden Sicherheit, da es auf allgemeingültige Verhaltensweisen abzielt, willkürliches Handeln der Fachkräfte beschränkt und die Abläufe und Vorgehensweisen nach innen und außen rechtfertigt. Ein transparenter und aktiver Umgang mit Sexualität und eine Haltung, die Klient*innen als Inhaber*innen von sexuellen Rechten begreift, ist meist der beste Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dies muss erarbeitet und festgeschrieben werden.
Die Entwicklung eines stimmigen Konzeptes ist ein partizipativer Prozess für alle Mitarbeitenden und Anvertrauten einer Organisation und braucht Zeit. In diesem Seminar werden die wichtigsten Grundlagen und Schritte der Erstellung eines Schutzkonzeptes vermittelt, mögliche Hindernisse aufgezeigt und die Konzeptentwicklung in einer Einrichtung angeregt. Auf dieser Basis sollen Teilnehmende die Abläufe einer Konzeptentwicklung verstehen, einordnen und Ideen zur Umsetzung auf die eigene Einrichtung übertragen können.
Anmeldung und weiter Infos folgen.
Bild von @unsplash Sharon Mccutcheon